Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik

Fragen

  1. Auf welchen Gebäuden eignen sich PV-Anlagen?
  2. Wird das Dach durch den Bau einer PV-Anlage beeinträchtigt?
  3. Wie gehe ich vor?
  4. Benötige ich eine Baubewilligung?
  5. Rentiert eine Photovoltaik-Anlage?
  6. Wieviel beträgt die Förderung?
  7. Wieviel beträgt die Einspeisevergütung für Solarstrom?
  8. Welche Bedeutung hat der Eigenverbrauchsanteil?
  9. Was ist der Autarkiegrad?
  10. Sind Batteriespeicher sinnvoll?
  11. Funktionieren Solaranlagen bei Stromausfall?

Auf welchen Gebäuden eignen sich PV-Anlagen?

PV-Anlagen können auf den meisten Gebäudedächern installiert werden. Dachflächen, welche für eine PV-Anlage genutzt werden, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ca. 15 m2 nutzbare Fläche
  • Bei Schrägdächern: Ausrichtung im Bereich zwischen Ost (Nordost) bis West (Nordwest)
  • relativ unverschattet
  • Dachzustand ok / keine Sanierung anstehend
  • Bau einer PV-Anlage ist zulässig

PV-Anlagen können auf nahezu allen bestehenden Dachtypen und -formen montiert werden. Eine Ausnahme sind asbesthaltige Faserzement-Dächer. Diese sollten vorgängig saniert werden. Eine weitere Ausnahme sind Biberschwanz-Dächer mit Einfachdeckung. Hier gestaltet sich die Montage der PV-Module generell schwierig. Aufgrund der Dachform und von ästhetischen Gesichtspunkten, ist die Installation auf Zelt- und Walmdächern z.T. eher ungeeignet.

Bei gewissen Dachkonstruktionen kann zudem die Statik des Daches unter Berücksichtigung der Zusatzlast der Photovoltaik-Anlage (inkl. Ballastierung) kritisch sein. Im Zweifelsfall sollte diese vorgängig durch einen Baustatiker überprüft werden.  

In gewissen Zonen und Gebieten bestehen zudem gesetzliche Einschränkungen für den Bau einer PV-Anlage. Die genauen Einschränkungen variieren von Kanton zu Kanton (siehe auch die Hinweise beim Punkt «Baubewilligung»).

Wird das Dach durch den Bau einer PV-Anlage beeinträchtigt?

Bei korrekter Planung und Ausführung führt eine PV-Anlage zu keiner Beeinträchtigung der Funktion oder der Lebensdauer des Daches.

Bei gewissen Dachtypen wie z.B. Stehfalzdächern können PV-Anlagen nur unter gewissen Voraussetzungen und mit dafür ausgelegten Montagesystemen montiert werden. Hier sollte die PV-Anlage unbedingt in Absprache mit dem Hersteller des Daches erfolgen.

Bei Flachdächern sollte generell vor dem Bau einer PV-Anlage ein Statiknachweis, unter Berücksichtigung der Zusatzlast der PV-Anlage, von einem ausgewiesenen Baustatiker eingeholt werden.

Zudem empfiehlt sich eine Kontrolle des Daches durch eine Fachperson (Dachdecker, Sanitär, Zimmermann, etc.), um den Zustand des Daches vor dem Bau der PV-Anlage zu prüfen und zu dokumentieren. Anstehende Sanierungsmassnahmen am Dach sollten vor dem Bau einer PV-Anlage durchgeführt werden.

Wie gehe ich vor?

Für die Planung und den Bau einer PV-Anlage hat sich folgender Ablauf in 5 Schritten bewährt:

1. Erstgespräch

Im Rahmen einer Erstbegehung kann die grundsätzliche Eignung eines Gebäudes oft bereits eingeschätzt werden. Zudem können die Ziele (Grösse, Art, Ausführung, etc.) der PV-Anlage bestimmt werden. Zudem können beim Erstgespräch und in dessen Nachgang Fragen aufgenommen und geklärt werden.

Bei kleineren und einfacheren Projekten (EFH, MFH) können aufgrund der bei der Erstbegehung aufgenommenen Informationen und Fotos oft bereits verbindliche Offerten für eine PV-Anlage erstellt werden (→ direkt zu Punkt 4).

2. Machbarkeitsstudie

Bei grösseren Projekten empfiehlt sich zunächst eine Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage zu erstellen. Dabei wird ein erstes Grobkonzept der PV-Anlage erstellt und die PV-Anlage wird, mithilfe von Simulationstools, hinsichtlich Stromertrag, Eigenverbrauchsanteil, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Lasten, etc.) analysiert. Dadurch lassen sich Machbarkeit, Kosten und Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage bereits relativ genau abschätzen.

3. Anlagekonzept

Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie kann das technische Anlagekonzept fertig ausgearbeitet werden, inkl. Modullayout, Montageart, Kabelverlegung, Verschaltung, Komponentenauswahl, sowie Sicherheitseinrichtungen (Brand-, Blitz- und Überspannungsschutz, Absturzsicherung). Daraus lassen sich anschliessend verbindliche, genaue und vergleichbare Offerten erstellen.

4. Angebotseinholung

Im nächsten Schritt werden am Markt mehrere aktuelle Konkurrenzangebote für die Lieferung und die Installation der PV-Anlage (inkl. aller Komponenten) eingeholt. Die Angebote müssen in Bezug auf die Kosten und den Lieferumfang (Produkte und Leistungen) verglichen werden. Dazu sind ggf. Bereinigungen erforderlich.

Die Vergabe erfolgt nach Auswertung der Angebote an den Anbieter des wirtschaftlich günstigsten Angebots. Mit ihm wird ein Werkvertrag abgeschlossen.

5. Umsetzung

Die Umsetzungsphase beginnt mit der Einreichung der erforderlichen Anmeldungen und Gesuche (Anschlussgesuch, Installationsanzeige, Baumeldung, Anmeldung Einmalvergütung). Zudem sollten vor der Umsetzung der PV-Anlage eine fachmännische Überprüfung des Daches und ggf. ein Statiknachweis eingeholt werden. Vor und während dem Bau der PV-Anlage sind unter anderem auf eine ausreichende Arbeitssicherheit und Branchenkonforme Arbeitsbedingungen, sowie eine offertgetreue und sorgfältige Ausführung geachtet werden. Eine Aufsicht der Bauarbeiten und technische Abnahmen durch einen unabhängigen PV-Planer können hier ebenfalls sinnvoll sein.

Benötige ich eine Baubewilligung?

In den meisten Fällen besteht heute nur noch eine Meldepflicht für den Bau einer PV-Anlage. Ausnahmen bilden Gebäude in Schutzzonen (Kern-, Ortsbildschutz- und Denkmalschutzzonen), historischen Ortszentren, auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung, etc. Im Zweifelsfall sollten die Auflagen mit der zuständigen Behörde (z.B. kantonale Denkmalpflege) vorgängig abgeklärt werden.

Rentiert eine Photovoltaik-Anlage?

Die Rentabilität einer PV-Anlage hängt stark vom Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms (d.h. dem Anteil des produzierten Stroms, der vor Ort verbraucht wird; siehe auch den Abschnitt „Welche Bedeutung hat der Eigenverbrauchsanteil?“ weiter unten) und den örtlichen Strom- und Einspeisetarifen ab. Zudem erzielen grössere PV-Anlagen (bei entsprechendem Strombedarf) tiefere spezifische Kosten (Kosten pro Einheit installierter Leistung), da die Fixkosten der Anlage weniger ins Gewicht fallen und sich Skaleneffekte ergeben.

Eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit einer Grösse von ca. 5 bis 15 kWp, welche einen Eigenverbrauchsanteil von 30% erreicht, zahlt sich (ausgehend von den heutigen Tarifen) i.d.R. innerhalb eines Zeitraums von ca. 15 bis 20 Jahren zurück. Danach liefert die Anlage für weitere ca. 10 bis 15 Jahre Strom.

Bei grösseren Anlagen, höherem Eigenverbrauchsanteil und/oder höheren Strom- und Einspeisetarifen kann sich eine PV-Anlage auch bereits innerhalb von ca. 10 bis 15 Jahren amortisieren.

Wieviel beträgt die Förderung?

Die Förderung (Einmalvergütung) für eine PV-Anlage durch den Bund hängt von der Anlagengrösse, sowie vom Anlagentyp ab. Derzeit deckt die Einmalvergütung rund 10-20% der Investitionskosten einer PV-Anlage. Die aktuell gültigen Förderbeiträge können auf https://pronovo.ch berechnet werden.

PV-Anlagen sind eine energetische Massnahme am Bau und können bei Bestandsbauten i.d.R. als Liegenschaftsaufwand (auch wenn wertsteigernd) geltend gemacht werden, wodurch eine Steuerersparnis (entsprechend dem Grenzsteuersatz) resultiert.

Vereinzelt fördern Gemeinden PV-Anlagen zusätzlich. Erkundigen Sie sich dazu direkt bei der zuständigen Stelle in Ihrer Gemeinde.

Wieviel beträgt die Einspeisevergütung für Solarstrom?

Die Einspeisevergütung wird vom Verteilnetzbetreiber (VNB) festgelegt und variiert von VNB zu VNB. Sie reduziert sich zudem in vielen Fällen ab einer gewissen Anlagengrösse (z.B. ab 30, 100, 3000 kVA). Eine Übersicht der aktuellen Einspeisevergütungen für alle Gemeinden in der Schweiz findet sich unter: https://www.vese.ch/pvtarif.

Typischerweise liegen die Einspeisevergütungen bei ca. 8 bis 16 Rp./kWh. Hinzu kommt i.d.R. eine zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis. Dieser liegt etwa zwischen 2 und 5 Rp./kWh und muss separat an einen Abnehmer (oft ebenfalls den VBN) übertragen (verkauft) werde

Welche Bedeutung hat der Eigenverbrauchsanteil?

Der Eigenverbrauchsanteil (auch: Eigenverbrauchsquote; Eigenverbrauchsgrad) gibt an, welcher Anteil des produzierten Solarstroms an Ort und Stelle (d.h. im Gebäude) verbraucht wird, bevor er ins Stromnetz fliesst. Der Eigenverbrauchsanteil wird i.d.R. auf das Jahr gemittelt berechnet.

Da der Stromtarif für Netzstrom höher liegt als der Einspeisetarif für Solarstrom, ist der Eigenverbrauch von Solarstrom wirtschaftlich lohnenswerter als dessen Einspeisung.

Der Eigenverbrauchsanteil hängt stark von der Anlagengrösse (relativ zum Stromverbrauch) und vom zeitlichen Verbrauchsprofil ab. Kleinere PV-Anlagen erreichen höhere Eigenverbrauchsanteile. Der Eigenverbrauch kann zudem ein Stück weit durch entsprechendes Verbraucherverhalten erhöht werden, indem mit energieintensiven Verbrauchern wie Waschmaschinen, Trocknern oder Elektrofahrzeugen der anfallende Solarstrom bei Tageslicht und Sonnenschein genutzt wird.

Weiter können grössere und flexible Verbraucher wie elektrisch beheizte Warmwasserboiler oder Wärmepumpen ertragsabhängig eingeschaltet werden, was jedoch eine entsprechende zusätzliche Steuerung voraussetzt. Eine weitere Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils kann mit einem Batteriespeicher erzielt werden. Allerdings ist die Wirtschaftlichkeit von Batterien heute in den meisten Fällen nicht gegeben (siehe auch Abschnitt «Sind Batteriespeicher sinnvoll?»).

Was ist der Autarkiegrad?

Der Autarkiegrad (auch: Autarkiequote; Selbstversorgungsgrad) einer PV-Anlage gibt an, welcher Anteil des Stromverbrauchs mit selbst produziertem Solarstrom gedeckt wird. Der Autarkiegrad wird i.d.R. auf das Jahr gemittelt berechnet.

Der Autarkiegrad hängt unter anderem von der Anlagengrösse ab. Mit einer relativ grossen PV-Anlage kann ein relativ hoher Autarkiegrad erzielt werden. Eine vollständige Autarkie (Unabhängigkeit von Strombezügen vom Netz) ist jedoch kaum erreichbar und wäre i.d.R. mit sehr hohen Kosten verbunden. Ein Anschluss ans Stromnetz wird zudem in den meisten Fällen weiterhin benötigt, um überschüssigen Solarstrom abzugeben (zu verkaufen).

Sind Batteriespeicher sinnvoll?

Batteriespeicher erlauben es, einen Teil des am Tag produzierten Solarstroms zu speichern und nach Sonnenuntergang resp. bei nicht ausreichender Solarstromproduktion zu verbrauchen und so den Bezug von Netzstrom zu reduzieren. Dadurch lassen sich der Eigenverbrauchsanteil einer PV-Anlage und der Autarkiegrad deutlich steigern.

Die so erzielten Einsparungen bei den Netzbezügen müssen jedoch mit den zusätzlichen Kosten eines Batteriespeichern abgewogen werden. Hier zeigt sich, dass die Kosten eines Batteriespeichers zumeist höher liegen als die damit erzielten Kosteneinsparungen beim Strom. Deshalb sind Batteriespeicher heute in der Regel nicht wirtschaftlich. Soll jedoch primär eine möglichst hohe Autarkie vom Stromnetz erreicht werden, können Batteriespeicher einen grossen Beitrag dazu leisten.

Funktionieren Solaranlagen bei Stromausfall?

Normalerweise sind PV-Anlagen netzgekoppelt. Das bedeutet, dass die Anlage auf das Stromnetz angewiesen ist. Fällt das Stromnetz aus, schaltet sich die PV-Anlage (und allfällige Batteriespeicher) automatisch aus. Es gibt jedoch Lösungen für notstromfähige PV-Anlagen. Unser Merkblatt „PV-Anlagen mit Notstromfunktion“ PDF zeigt auf, welche PV-Anlage-Konfigurationen notstromfähig sind und welche gängigen Systeme auf dem Markt verfügbar sind.

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