Zielvereinbarung zwischen Bund und Unternehmen

Energie und Emissionen reduzieren und Geld sparen

In einer Zielvereinbarung werden aus wirtschaftlichen Massnahmen Zielpfade zur Steigerung Ihrer Energie- und Treibhausgaseffizienzen festgelegt. Dadurch reduzieren Sie messbar Ihren Energieverbrauch und die energiebezogenen CO2-Emissionen und schonen gezielt das Klima.

Im Gegenzug können Sie mit einer Zielvereinbarung einen oder mehrere der folgenden Vorteile erzielen:

  • Rückerstattung der CO2-Abgabe (via Verminderungsverpflichtung)
  • Rückerstattung des Netzzuschlags
  • Erfüllung des Grossverbraucherartikels

Neu können ab 1.1.2025 alle Unternehmen in der Schweiz eine Verminderungsverpflichtung mit dem Bund eingehen und sich dadurch von der CO2-Abgabe befreien lassen. Voraussetzung dafür ist eine Zielvereinbarung. Gerne beraten wir Sie vorab dazu, ob sich eine Verminderungsverpflichtung für Ihr Unternehmen lohnt.

Stromintensive können mit einer Zielvereinbarung zusätzlich von der Rückerstattung des (via Stromrechnung bezahlten) Netzzuschlags profitieren. Damit eine Rückerstattung des Netzzuschlags gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gerne beraten wir Sie vorab dazu, ob eine Rückerstattung des Netzzuschlags für Ihr Unternehmen möglich ist.

Daneben erfüllen Sie mit einer Zielvereinbarung mit dem Bund automatisch auch den Grossverbraucherartikel in Ihrer kantonalen Energiegesetzgebung.

Als zertifizierte Energieberater für Zielvereinbarungen und akkreditierte Berater bei der Energie-Agentur der Wirtschaft unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und beim Monitoring von Zielvereinbarungen mit dem Bund.

Hinweis: Für Verminderungsverpflichtungen ab 2025 muss neben einer Zielvereinbarung innert 3 Jahren ein Dekarbonisierungsplan eingereicht werden. Unser Angebot Roadmap zur Dekarbonisierung deckt die Anforderungen an einen Dekarbonisierungsplan ab. Darüber hinaus erfüllt eine Roadmap zur Dekarbonisierung auch die Anforderungen an einen Netto-Null Fahrplan. Dieser ermöglicht es Unternehmen, von der Förderung neuartiger Technologien und Prozesse aus dem Förderprogramm des Klima- und Innovationsgesetzes zu profitieren.

Sie erhalten von uns die gesamte Planung der Dekarbonisierung Ihres Unternehmens aus einer Hand und erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen in der Schweiz, sondern sparen langfristig Geld und Ressourcen.

Gerne beraten wir Sie vorab umfassend und kompetent zu Ihren Möglichkeiten und Vorteilen einer Zielvereinbarung und einer Roadmap zur Dekarbonisierung.